_ erklärte, dass der Beschuldigte schon längere Zeit nicht mehr bei ihr und ihrem Freund wohne. Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden keine Sicherstellungen gemacht und es fanden sich auch keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte noch dort wohnte (pag. 197 f.). Zusammengefasst ergibt sich, dass anlässlich der Hausdurchsuchung vom 8. März 2022 am Domizil der Mutter des Beschuldigten insgesamt 62.4 Gramm Kokaingemisch bzw. 55.5 Gramm reines Kokain (Knistersack: 54.3 Gramm Kokainbase mit einem Reinheitsgehalt von 89% und 3 Minigrips mit 1.2 Gramm Kokainbase mit einem Reinheitsgehalt von 88%) sichergestellt werden konnten.