478 und pag. 480 f.). Im Schrank im Zimmer des Beschuldigten befanden sich ferner eine zweite (graue) Grammwaage (pag. 456, pag. 480) sowie ein rosafarbenes Mobiltelefon (pag. 196, pag. 456 und pag. 479). In der Abstellkammer in der Wohnung wurden in einer blauen Tasche zwei Minigrips mit weissem Pulver (rund 937 Gramm brutto und rund 989 Gramm brutto) sichergestellt (pag. 197, pag. 456, pag. 483). Dabei handelte es sich gemäss foren- sisch-chemischem Bericht nicht um Kokain (pag. 212 f., wobei keine Substanz