(zwei Minigrips mit total 17.6 Gramm reinem Kokain, Reinheitsgehalt 89%) mit Kokain angehalten wurden, nachdem sie kurz zuvor den Beschuldigten getroffen hatten. Zudem gab es weitere Treffen zwischen dem Beschuldigten und I.________ bzw. M.________. 7.3.2 Hausdurchsuchung, Sicherstellungen und Drogenschnelltest Am 8. März 2022 um 12:44 Uhr erfolgte in D.________ in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten, P.________, in welcher der Beschuldigte im angeklagten Zeitpunkt wohnte, eine Hausdurchsuchung (pag. 197, pag. 463 ff., pag. 456 f. und pag. 493.2 ff.).