Ergänzend dazu ist auf das Ergebnis der Observation von M.________ hinzuweisen, wonach sich dieser und der Beschuldigte bereits am 30. Januar 2022 um ca. 11:22 Uhr bei der Bushaltestelle ________ in D.________ getroffen hätten (pag. 201). Die bei M.________ am 5. März 2022 nach dem Treffen mit dem Beschuldigten sichergestellten zwei Minigrips mit rund 23 Gramm brutto bzw. 19.8 Gramm netto enthielten gemäss forensisch-chemischem Abschlussbericht des IRM