gemäss forensisch-chemischem Abschlussbericht vom 25. März 2022 reines Kokain von 0.66 Gramm (Kokainbase, Reinheitsgehalt 83%) und 0.65 Gramm (Kokainbase, Reinheitsgehalt 84%), insgesamt somit 1.31 Gramm reines Kokain enthielten (Kokainbase, pag. 221 f.). Zudem ergibt sich daraus sowie unter Beizug der polizeilichen Aktennotiz an die Staatsanwaltschaft vom 4. April 2022, dass das bei I.________ sichergestellte Kokain nicht aus der gleichen chemischen Klasse wie das beim Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellte Kokain stammt (pag. 211, pag. 214 und pag.