10 7.3 Konkrete Beweiswürdigung 7.3.1 Observation Hinsichtlich der Observation der Kantonspolizei Bern kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 847, S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gestützt auf Hinweise aus der Bevölkerung begann die Kantonspolizei Bern ab 25.01.2022 den Beschuldigten bzw. dessen Domizil in D.________ zu überwachen (pag. 587). Am 09.02.2022 konnte I.________ von der Kantonspolizei dabei beobachtet werden, wie er die Liegenschaft in D.________ betrat und kurze Zeit später wieder verliess.