Weitere (in Bezug auf die Vorwürfe der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) Einvernahmen erfolgten mit O.________ am 2. Juni 2022 durch die Staatsanwaltschaft (pag. 299 ff.) und am 21. Juni 2023 durch die Vorinstanz (pag. 781 ff.). Die Mutter des Beschuldigten, P.________, wurde durch die Kantonspolizei Bern am 16. März 2022 als Auskunftsperson delegiert einvernommen (pag. 343 ff.). Auf die zusammengefasste Wiedergabe der Inhalte der einzelnen Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet; soweit von Relevanz wird darauf im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung eingegangen.