339 ff.). O.________ wurde am 16. März 2022 zum Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Beschuldigten durch die Kantonspolizei Bern im Beisein der Verteidigung des Beschuldigten als Auskunftsperson einvernommen (pag. 276 ff.). Eine Einvernahme durch die Kantonspolizei Solothurn als Auskunftsperson zum Verdacht wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität durch den Beschuldigten fand am 19. März 2022 (pag. 285 ff.) statt. Dieses Verfahren wurde, wie hiervor bereits erwähnt, durch die Staatsanwaltschaft am 18. Oktober 2022 eingestellt. Weitere (in Bezug auf die Vorwürfe der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) Einvernahmen erfolgten mit O._