_ wurde am 25. März 2022 durch die Kantonspolizei Bern delegiert als beschuldigte Person wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz einvernommen. Im Anschluss an diese Einvernahme sowie am 24. Mai 2022 wurde er als Auskunftsperson im Strafverfahren gegen den Beschuldigten befragt (pag. 314 ff. und pag. 320 ff.). J.________ wurde am 25. März 2022 und am 7. Juni 2022 durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person und als Auskunftsperson im Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz delegiert befragt (pag. 324 ff. und pag. 339 ff.).