217 f.) und vom 25. März 2022 zu den Sicherstellungen bei I.________ (pag. 221 ff.), die Fotodokumentation (pag. 463 ff.) und das Verzeichnis Sicherstellung der Hausdurchsuchung an der vom Beschuldigten bewohnten Adresse in D.________ vom 14. März 2022 (pag. 456 f. und pag. 463 ff.) vor. Zum Drogenkonsum des Beschuldigten liegt der bei ihm durchgeführte Drogenschnelltest vom 8. März 2022 vor (pag. 204). Weiter finden sich in den Akten die Auswertungsergebnisse des Mobiltelefons des Beschuldigten zu den Kontakten mit L.________ («AL.________»), mit I.________ («AI.________») und mit J.________ («AJ.________», pag. 624 ff., pag.