2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren inkl. Ausschreibung im SIS. 3. Zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). III. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 04.10.2021 für eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 seien A.________ aufzuerlegen.