- L.________, maximal 10,4g Kokaingemisch mit Reinheitsgrad von 30% (ausmachend 3,12g reinem Kokain) in einem Zeitraum von 2 Monaten vor dem 8. März 2022, - M.________, maximal 26g Kokaingemisch mit unterschiedlichen Reinheitsgraden von 30% und 89% (ausmachend 18,6g reinem Kokain) im Januar 2022 und am 5. März 2022, und zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. Der Vollzug sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben. Die Untersuchungshaft sei an die bedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe anzurechnen.