3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Über den Beschuldigten wurde im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung von Amtes wegen ein aktueller Betreibungsregisterauszug (datierend vom 2. Juli 2024, pag. 963 ff.), eine Bestätigung des Sozialamts F.________ betreffend Sozialhilfebezug (datierend vom 3. Juli 2024, pag. 966), ein ergänzender Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern betreffend Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 16. Juli 2024, pag. 960 ff.), ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 24. Juli 2024, pag. 974 ff.) sowie je ein aktueller Führungsbericht der Strafanstalt G.