anrechnete, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage, zu einer Landesverweisung von sieben Jahren sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 17'979.30 (pag. 821 f., Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).