1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 23. Juni 2023 stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht, nachfolgend Vorinstanz) das Verfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit angeblich begangen vor dem 23. Juni 2020, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein (pag. 821, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).