Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Mai 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: