Daraus resultiert eine Kürzung um eine weitere Stunde und 20 Minuten. Zu guter Letzt ist die Position vom 16. Mai 2023 zu streichen. Somit resultiert ein zu vergütender Aufwand von 15 Stunden und 20 Minuten. Für die konkrete Berechnung der Entschädigung im oberinstanzlichen Verfahren wird im Weiteren auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'439.25.