_ gesamthaft 9 Stunden geltend. Nach Auffassung der Kammer ist dieser Aufwand um eine Stunde zu kürzen, insbesondere mit Blick auf die Position vom 13. August 2024, die eine zweistündige Lektüre von Judikatur beinhaltet (pag. 492). Daraus resultiert ein Aufwand von 16 Stunden und 50 Minuten. Weiter sind die beiden Positionen vom 10. Mai 2023 zu streichen, da die Nachbesprechung des erstinstanzlichen Urteils sowie die Berufungsanmeldung praxisgemäss in den Abschlussarbeiten der Vorinstanz beinhaltet sind (pag. 419). Daraus resultiert eine Kürzung um eine weitere Stunde und 20 Minuten.