Vorab ist die Position für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 14. August 2024 der effektiven Verhandlungsdauer anzupassen, woraus eine Kürzung um 50 Minuten resultiert. Daraus resultiert ein Zeitaufwand von 17 Stunden und 50 Minuten. Die geltend gemachten Abschlussarbeiten vom 30. Oktober 2024 sind ausnahmsweise zu gewähren, da dem Beschuldigten das Urteil telefonisch eröffnet wurde. Für die Vorbereitung der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung macht Rechtsanwalt B.________ gesamthaft 9 Stunden geltend.