___ die Differenz von CHF 1'184.70 zum vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 24.3 Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt B.________ macht im oberinstanzlichen Verfahren für den Zeitraum vom 10. Mai 2023 bis zum 30. Oktober 2024 einen Zeitaufwand von total 18 Stunden und 40 Minuten geltend (pag. 488 ff.). Vorab ist die Position für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 14. August 2024 der effektiven Verhandlungsdauer anzupassen, woraus eine Kürzung um 50 Minuten resultiert.