29 22. Schlussfazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5'400.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung