Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen vollumfänglich an. Es ist zu erwarten, dass das zum Urteilszeitpunkt bereits rund drei Jahre andauernde Strafverfahren und die daraus resultierende Verurteilung wegen Geldwäscherei bereits genügend Eindruck beim Beschuldigten hinterlassen hat respektive wird. Für die Geldstrafe wird folglich der bedingte Vollzug gewährt und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.