17.3 Strafempfindlichkeit Es sind keine aussergewöhnlichen Umstände ersichtlich, die auf eine überdurchschnittliche Strafempfindlichkeit des Beschuldigten hinweisen würden. 17.4 Fazit Die Täterkomponenten wirken sich nach dem Gesagten neutral aus. 18. Fazit Gesamtgeldstrafe Nach Würdigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten und in Anwendung des Asperationsprinzips sowie unter Berücksichtigung des Höchstmasses für Geldstrafen (Art. 49 Abs. 1 letzter Satz i.V.m. Art. 34 Abs. 1 StGB) resultiert eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen.