Unter Berücksichtigung des Asperationsfaktors ergibt dies eine Erhöhung der Einsatzstrafe um aufgerundet 45 Strafeinheiten. 16.4 Fazit Unter Berücksichtigung der Einsatzstrafe von 70 Strafeinheiten resultiert damit eine Gesamtstrafe von 255 Strafeinheiten (90 SE + 40 SE + 15 SE + 40 SE + 45 SE + 45 SE).