16.3.7 Überweisung von CHF 44'131.00 Aufgrund des Eventualvorsatzes rechtfertigt sich eine Strafminderung von 85 auf 70 Strafeinheiten. Unter Berücksichtigung des Asperationsfaktors ergibt dies eine Erhöhung der Einsatzstrafe um abgerundet 45 Strafeinheiten. 16.3.8 Überweisung von CHF 53'657.90 Aufgrund des Eventualvorsatzes rechtfertigt sich eine Strafminderung von 80 auf 65 Strafeinheiten. Unter Berücksichtigung des Asperationsfaktors ergibt dies eine Erhöhung der Einsatzstrafe um aufgerundet 45 Strafeinheiten.