26 16.3.5 Überweisung von CHF 21'581.50 Aufgrund des Eventualvorsatzes rechtfertigt sich eine Strafminderung von 30 auf 25 Strafeinheiten. Unter Berücksichtigung des Asperationsfaktors ergibt dies eine Erhöhung der Einsatzstrafe um abgerundet 15 Strafeinheiten. 16.3.6 Überweisung von CHF 42'849.10 Aufgrund des Eventualvorsatzes rechtfertigt sich eine Strafminderung von 75 auf 60 Strafeinheiten. Unter Berücksichtigung des Asperationsfaktors ergibt dies eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 40 Strafeinheiten. 16.3.7 Überweisung von CHF 44'131.00