16. Einsatzstrafe und Asperation 16.1 Vorbemerkungen Obschon es vorliegend sechs Tathandlungen gab, wurden diese stets aus demselben Anlass und in quasi identischer Vorgehensweise ausgeführt. Die Taten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der jeweiligen Deliktsumme und teils betreffend die Anzahl geschädigter Personen. Es rechtfertigt sich daher vorab eine grundsätzlich einheitliche Betrachtung der Tatkomponenten. 16.2 Objektive Tatschwere 16.2.1 Allgemeingültige Ausführungen Das geschützte Rechtsgut von Art.