- Nachdem der Beschuldigte am 22. Februar 2021 eine Überweisung vom 19. Februar 2021 an die FINLIBRA OÜ im Umfang von CHF 16'338.00 rückvergütet erhielt, befand sich neu ein Betrag von CHF 53'657.90 (CHF 37'319.90 + CHF 16'338.00) an deliktischen Vermögenswerten auf dessen Bankkonto. Durch erneute Gewährung des Zugriffs auf sein E-Banking an «I.________» wurden am 23./24. Februar 2021 Überweisungen im Umfang von CHF 54'141.39 (CHF 37'662.80 + CHF 16'478.59) an die L.________ und die Y.________ getätigt. Da diese Überweisungen das deliktische Vermögen auf dem Bankkonto