sowie vom 15. Februar 2021 im Betrag von CHF 20'989.10 an die P.________. Dies ergibt einen Deliktsbetrag von CHF 42'849.10. Folglich verblieb ein deliktischer Betrag von CHF 150.90 zunächst auf dem Konto des Beschuldigten. - Bereits am 18./19. Februar 2021 erfolgten weitere Gutschriften auf das Bankkonto des Beschuldigten. Darunter befanden sich vier Gutschriften von J.________ im Betrag von gesamthaft CHF 48'800.00 (CHF 14'500 + CHF 14'500.00 + CHF 14'000.00 + CHF 5'800.00) sowie eine Gutschrift von C.________ im Betrag von CHF 32'500.00.