Aus den Aussagen des Beschuldigten geht hervor, dass sich dieser erhofft hatte, sein Geld, welches er durch Investitionen bei «R.________(Unternehmen)» sowie durch die Bezahlung angeblicher Gebühren bei «S.________(Unternehmen)» verloren hatte, wieder zurückbekommt. So führte der Beschuldigte anlässlich der ersten Einvernahme am 15.09.2021 aus: «Ich sah einfach das Geld, bei welchem ich die Hoffnung auf eine Auszahlung hatte» (p. 98 Z. 302). Dass weitere Personen geschädigt werden könnten resp. bereits Opfer von Betrug hätten geworden sein können, war ihm insofern egal.