Beim Beschuldigten, der diese Firmen gemäss eigenen Aussagen wahrgenommen hat, mussten unter diesen Umständen Zweifel aufkommen. Seine Aussage, wonach er sich nicht darüber gewundert habe, dass die Firmen nicht nach Banken oder staatlichen Institutionen geklungen hätten (pag. 475, Z. 35 ff.), erscheint vor diesem Hintergrund unglaubhaft. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschuldigte nach eigenen Angaben kaum Englisch spricht (pag. 472, Z. 18 f.). Auch ohne entsprechende Sprachkenntnisse ist evident, dass es sich weder um Banken noch staatliche Institutionen handelte.