Ich dachte vor allem, dass ja nicht mein Geld herumgeschoben wird. Ich hätte es ja gar nicht gehabt. Ich hoffte bis zuletzt, dass sie gesagte hätte, dass nur noch eine Zahlung fällig sei und ich dann die Auszahlung bekommen würde.» (pag. 102, Z. 501-504). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung bestätigte er dies dahingehend, als dass er nie nachgeschaut habe, was mit dem Geld genau geschehen sei. Er habe immer gehofft, dass es einmal zur Auszahlung kommt (pag. 476, Z. 37-42). Auch diese Aussage belegt das Motiv des Beschuldigten und zeigt auf, dass ihm die Herkunft des Geldes gleichgültig war. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf