98, Z. 284 ff.). Er gab gleichzeitig auch den Grund zu Protokoll, wieso er sich auf so etwas eingelassen habe. Er habe die EUR 95'000.00 und später die EUR 270'000.00 gesehen und gewollt, dass die Auszahlung stattfindet (pag. 98, Z. 289 f.). Damit konfrontiert, dass dieses Vorgehen aus Sicht der Polizei absolut lebensfremd sei und sie der Ansicht seien, es hätte ihm auffallen müssen, ergänzte der Beschuldigte, er sei einfach zu blauäugig gewesen und habe es vermutlich auch nicht sehen wollen (pag. 98, Z. 296 ff.). Nach Ansicht der Kammer weckte diese Vorgehensweise beim Beschuldigten weitere Skepsis.