96, Z. 178 f.). Unter all diesen Umständen drängten sich nach Auffassung der Kammer beim Beschuldigten bereits zu diesem Zeitpunkt ernsthafte Zweifel an der Seriosität von «S.________(Unternehmen)» auf. Zum weiteren Sachverhaltsverlauf und damit zum angeklagten Sachverhalt sagte der Beschuldigte was folgt aus: Nachdem «I.________» ihm gesagt habe, sie könne ihm das Geld vorschiessen, seien Einzahlungen von Privatpersonen auf sein Bankkonto bei der H.________(Bank) gemacht worden. «I.________» habe sich immer wieder telefonisch bei ihm gemeldet und ihn aufgefordert auf «Anydesk» zu gehen.