96, Z. 198 ff.). Die Aussage des Beschuldigten, wonach ihn all diese Merkmale überhaupt nicht stutzig gemacht hätten (vgl. pag.32, Z. 27-33), ist folglich vor dem Hintergrund zu betrachten, dass er diesen Elementen bewusst keine Aufmerksamkeit schenkte. Weiter erstaunt, dass der Beschuldigte sich damit abfand, immer wieder Geld einzahlen zu müssen, ohne dabei skeptisch zu werden. So wurde ihm die Kaution von CHF 4'000.00 – wie bereits erwähnt – nicht zurückerstattet, obwohl dies in der Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 steht und auch mündlich so abgemacht wurde (vgl. pag.