Nachdem er bei einer ersten vermeintlichen Kryptobörse selbst Geschädigter betrügerischer Machenschaften war, wäre von ihm – wie bereits ausgeführt – eine gesteigerte Aufmerksamkeit zu erwarten gewesen. Auch hier zeigt die Verhaltensweise des Beschuldigten, dass für ihn die Rückerlangung des Geldes im Vordergrund stand. Er sagte auf Vorhalt der Vereinbarung denn auch aus, er habe den Stempel des Notars nicht gesehen und nun den Eindruck, dieser wirke nicht seriös (pag. 96, Z. 198 ff.).