(Bank) aus London vom 15.01.2021 und vom 21.12.2020 zeigen die angeblichen Zahlungsaufträge (p. 113 f.). Es muss den Beschuldigten stutzig gemacht haben, dass auf diesen Dokumenten Angaben verschiedener Länder gemacht wurden und sich daraus kein einheitliches Bild ergibt. Es ergibt keinen Sinn, dass eine Bank aus London sich melden würde betreffend eine Investition bei «S.________(Unternehmen)», welche ihren angeblichen Sitz in Wien in Österreich hat, und ein Notar aus Estland die Vereinbarung beglaubigt.