«S.________(Unternehmen)» ging zudem praktisch identisch vor, wie «R.________(Unternehmen)». Die Kammer kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte bereits an dieser Stelle bewusst seine Augen verschloss, weil er das verlorene Geld zurückwollte. Dies war sein primäres Motiv, um bei «S.________(Unternehmen)» einzusteigen. Damit lässt sich auch begründen, weshalb der Beschuldigte nie konkret nachfragte, wie «S.________(Unternehmen)» von seinem Verlust bei «R.________(Unternehmen)» erfahren hatte. Ihm war das schlicht egal, denn er wollte die verlorenen CHF 16'000.00 zurückholen.