Anfang Januar habe sich «I.________» erneut bei ihm gemeldet und ihm gesagt, seine Anlage in Bitcoins seien auf EUR 95'000.00 gestiegen und er müsse darauf nun Steuern und erneut etwas für die Bank entrichten. Dies sei das erste Mal gewesen, dass er gesagt habe, er habe kein Geld mehr. «I.________» habe daraufhin angegeben, dies sei kein Problem, denn sie könne ihm den Betrag vorausbezahlen (pag. 93, Z. 59-73; pag. 118, Z. 35-40; pag. 318 f., Z. 46 ff.; pag. 472 f., Z. 45 ff.). Der Beschuldigte verneinte anlässlich der Einvernahme bei der Vorinstanz die Frage, ob er eine der Firmen («R.________(Unternehmen)» oder «S.________(Unternehmen)») jemals überprüft habe. «I.________» sei ihm seriös