9 – aber nie geschehen. «I.________» habe ausgeführt, es müsse zügig gehen, bevor diese Verbrecher, das Geld holen würden (pag. 93, Z. 59 ff.; vgl. auch pag. 320 f., Z. 46 ff.). Man habe ihm später gesagt, die Währung sei erneut gestiegen und ihn aufgefordert erneut einen Betrag von CHF 5'000.00 zu bezahlen. So sei es immer weiter gegangen. Anfang Januar habe sich «I.________» erneut bei ihm gemeldet und ihm gesagt, seine Anlage in Bitcoins seien auf EUR 95'000.00 gestiegen und er müsse darauf nun Steuern und erneut etwas für die Bank entrichten.