Nach Angaben dieses «Betreuers» sei seine Investition in Kryptowährungen auf CHF 16'000.00 gestiegen, weswegen der Beschuldigte einen Teil des Geldes wieder habe beziehen wollen (p. 93 Z. 47 f.). Der «Betreuer» habe dem Beschuldigten daraufhin jedoch mitgeteilt, dass er CHF 5'000.00 einzahlen müsse, ansonsten das Geld wieder weg sei (p. 93 Z. 50 f.). Der Beschuldigte habe diesen Betrag allerdings nicht bezahlen können und daraufhin sei das Geld bis auf CHF 500.00 weg gewesen (p. 93 Z. 51 ff.).