Abgesehen von den genannten Dispositivziffern ist das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Mai 2023 in Rechtskraft erwachsen. Dies betrifft namentlich den Zivilpunkt (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ebenso in Rechtskraft erwachsen ist die Höhe der amtlichen Entschädigung (vgl. Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_1231/2022 vom 10. März 2023). Nicht der Rechtskraft zugänglich und durch die Kammer neu festzustellen sind die vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. IV.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).