Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Mai 2023 hinsichtlich Ziff. III. in Rechtskraft erwachsen ist. II. Herr A.________ sei freizusprechen: vom Vorwurf der Geldwäscherei, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 29.01.2021 bis 25.02.2021 in D.________ und anderswo unter Auferlegung der erst- sowie oberinstanzlichen Verfahrenskosten inklusive Kosten der amtlichen Verteidigung an den Kanton Bern. III.