3 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 7. August 2024 [pag. 449]) sowie ein Leumundsbericht über den Beschuldigten inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 7. August 2024 [pag. 451 ff.]) eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 470 ff.).