2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) mit Schreiben vom 10. Mai 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 341). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 13. September 2023 (pag. 353 ff.) und wurde den Parteien am 14. September 2023 zugestellt (pag. 388 f.). Mit Eingabe vom 5. Oktober 2023 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf Ziff. I. (Schuldpunkt, Strafzumessung und Kostenfolgen) und Ziff. IV. (weitere Verfügungen) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 398 f.).