- der CS.________(Bankbezeichnung) AG (Dispositiv auszugsweise) - dem Regierungsstatthalteramt Bern zwecks Entscheid über die Einleitung einer Verwertung nach SchKG der beschlagnahmten Fahrzeuge (Dispositiv auszugsweise) - der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Waffen, zwecks Verwertung der eingezogenen Waffen (Dispositiv auszugsweise) Bern, 28. Februar 2025 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 31. Oktober 2025) Die Präsidentin: Oberrichterin Friederich Hörr Der Gerichtsschreiber: