Dispositiv sofort per Fax; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Justizvollzugsanstalt DK.________(JVA) (nur Dispositiv sofort per Fax) - dem Bundesamt für Polizei, Fedpol (Dispositiv innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei, Meldestelle für Geldwäscherei (nur Dispositiv, auszugsweise, innert 10 Tagen) - dem Fachbereich Digitale Forensik FDF der Kantonspolizei Bern (Dispositiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der H.________(Bankbezeichnung) (Schweiz) AG (Dispositiv auszugsweise)