Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Anschlussberufungsführer 1, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - dem Beschuldigten/Anschlussberufungsführer 2, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - der beschwerten Drittperson, v.d. Rechtsanwalt F.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv sofort per Fax;