106 IV. 1. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt D.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 58’889.75 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Rechtsanwalt D.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: