verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren. Die Untersuchungshaft von 398 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Weiter wird festgestellt, dass C.________ die Strafe am 12. Dezember 2019 vorzeitig angetreten hat und am 17. Juni 2022 aus der Haft entlassen wurde (919 Tage). Die total 1317 Tage werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 49’237.10. 3. zur Bezahlung der anteilmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4000.00.